Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Landesprüfungsamt

Krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt

Krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt

 

Sollten Sie vor einer anstehenden Prüfung feststellen, dass durch eine Erkrankung  Ihre Leistungsfähigkeit erheblich vermindert ist, haben Sie dies unverzüglich beim Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen glaubhaft zu machen und sich abzumelden. Hierzu teilen Sie die Beschwerden, die Ihnen die Teilnahme an der Prüfung unmöglich machen, mit.

Suchen Sie umgehend einen Arzt auf und lassen Sie sich dort Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Die Bescheinigung muss die gesundheitliche Beeinträchtigung beschreiben und die sich daraus ergebende Behinderung in der Prüfung angeben.

Ein entsprechendes Formular, das Sie von Ihrem Arzt ausfüllen lassen können, können Sie hier herunterladen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!

Legen Sie das Attest umgehend beim Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen vor.