Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Landesprüfungsamt

Verzeichnis Berufsausbildungsverhältnisse

Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Mit der sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) sowie die Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) vom 06.10.2023 ist die Zuständigkeit für das Einrichten und Führen eines Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse von den Ausbildungsbehörden auf das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen übertragen worden. 

Dies betrifft die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Landesverwaltung – und Kaufleute für Büromanagement – Fachrichtung Landesverwaltung. 

Die für die Eintragung erforderlichen Angaben (§ 34 Abs. 2 BBiG) werden ab dem Einstellungsjahrgang 2024 über die Meldeliste Teilnehmer erfasst. 

 

Ergänzend dazu sind mit dem Antrag schriftlich oder elektronisch vorzulegen: 

  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Kopie des Ausbildungsplans (zeitliche und sachliche Gliederung) 
  • Ärztliche Bescheinigung nach § 32Abs. 1 JArbSchG (Nur bei Auszubildenden unter 18 Jahren)

Mit dem Antrag erklären die ausbildenden Stellen, dass die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 2 BBiG vorliegen. 

 

Wesentliche Änderungen sind anzuzeigen.