Für die Organisation und Durchführung der Staatsprüfung ist das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesprüfungsamt) zuständig.
Der zweijährige Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW endet mit der Laufbahnprüfung.
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen oder die Beamten für die Laufbahn befähigt sind. Sie sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse erworben haben und in der Lage sind, diese Kenntnisse in Aufgabenbereichen ihrer Laufbahn praxisbezogen anzuwenden.
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