Fortbildungsprüfungen zu Verwaltungsfachangestellten in der allgemeinen Verwaltung des Landes
Tarifbeschäftigten in der Landesverwaltung schließen die Fortbildungsmaßnahme mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen und praktischen Teil besteht, ab.Die Fortbildungsmaßnahme findet bei einer vom Ministerium des Innern des Landes NRW beauftragten Bezirksregierung statt.Die Organisation und Durchführung der Prüfung ist Aufgabe des LPA.
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