Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Landesprüfungsamt

Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente

Für den formgebundenen Schriftverkehr an das IöV NRW (poststelle[at]ioev.sec.nrw.de (poststelle[at]ioev[dot]sec[dot]nrw[dot]de)) oder das LPA (poststelle[at]lpa.sec.nrw.de (poststelle[at]lpa[dot]sec[dot]nrw[dot]de)) können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail senden.

Wenn Sie ein Dokument mit QES schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass wir nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten können.

Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Das IöV NRW und das LPA eröffnen diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateiformate
Werden Dateien mit QES an das IöV NRW oder das LPA versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)

Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Gesamtgröße der E-Mail
Die maximal mögliche Größe einer E-Mail inklusive aller Anhänge beträgt insgesamt 10 MByte.