In der Abschlussprüfung sollen die Auszubildenden nachweisen, dass sie zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt sind, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.
Für Auszubildende, die ihre Berufsausübung im öffentlichen Dienst bei Behörden und Einrichtungen des Landes NRW absolvieren, ist das LPA zuständige Stelle für das gesamte Prüfungswesen.
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