Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Landesprüfungsamt

Verschlüsselte Mails

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das IöV NRW (poststelle[at]ioev.sec.nrw.de (poststelle[at]ioev[dot]sec[dot]nrw[dot]de)) oder das LPA (poststelle[at]lpa.sec.nrw.de (poststelle[at]lpa[dot]sec[dot]nrw[dot]de)) können Sie verschlüsselte E-Mails verwenden.

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb des IöV NRW und das LPA an die zuständige Person weitergeleitet.

Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des IöV NRW und/oder des LPA.

Diese erhalten Sie über folgenden Links:

öffentliche Schlüssel
BehördeSchlüssel / Zertifikat
Institut für öffentliche Verwaltung NRWöffentlicher Schlüssel IöV NRW
Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnenöffentlicher Schlüssel LPA

 

Beachten Sie, dass wir nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten können. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an. Sollte keine Postanschrift angegeben werden, gehen wir davon aus, dass die Antwort auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen kann.

Das IöV NRW und das LPA eröffnen diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das IöV NRW oder das LPA versandt, so ist zu beachten, dass  nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)

Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden bzw. wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Gesamtgröße der verschlüsselten Mail
Die maximal mögliche Größe einer verschlüsselten Mail inklusive aller Anhänge an das Ministerium des Innern NRW beträgt insgesamt 10 MByte.