Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Landesprüfungsamt

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Das LPA ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – (BQFG NRW) im Bereich der Landesverwaltung zuständige Stelle für die Feststellung der Berufsqualifikation als Verwaltungsfachangestellte und als Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement – Fachrichtung Landesverwaltung.

Bei diesen nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung keine Voraussetzung für die Ausübung des Berufs. Eine Anerkennung kann Arbeitgebern aber helfen, die im Ausland erworbene Qualifikation einzuordnen.