Das LPA ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – (BQFG NRW) im Bereich der Landesverwaltung zuständige Stelle für die Feststellung der Berufsqualifikation als Verwaltungsfachangestellte und als Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement – Fachrichtung Landesverwaltung.
Bei diesen nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung keine Voraussetzung für die Ausübung des Berufs. Eine Anerkennung kann Arbeitgebern aber helfen, die im Ausland erworbene Qualifikation einzuordnen.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: