Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst die theoretische und praktische Ausbildung. Das Institut für öffentliche Verwaltung NRW ist für die theoretische Ausbildung zuständig. Die Landesbehörden unterstützen das Institut für öffentliche Verwaltung NRW bei der Durchführung der theoretischen Ausbildung insbesondere durch Freistellung von Dozentinnen und Dozenten. Das Institut für öffentliche Verwaltung erstellt den Zeitplan der Ausbildung.Das Unterrichtsvolumen, die Unterrichtsinhalte und die Verteilung des Unterrichtsstoffes auf zentrale Lehrgänge bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium durch den Lehr- und Stoffverteilungsplan. Dieser ist den Dozentinnen und Dozenten sowie den Beamtinnen und Beamten zu Beginn der Ausbildung bekannt zu geben.Einstellungsbehörden sind die Bezirksregierungen und das Landesamt für Besoldung und Versorgung.Die RSA werden von den Stammdienststellen zum IöV entsandt, eine selbstständige Anmeldung ist nicht möglich.Die theoretische Ausbildung erfolgt durch folgende Lehrgänge im IöV NRW:
- 5-wöchiger Einführungslehrgang I
- 8-wöchiger Einführungslehrgang II mit 4 Klausuren
- 12-wöchiger Zwischenlehrgang mit 2 Klausuren
- 12-wöchiger Abschlusslehrgang mit 4 Abschlussklausuren
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